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Geistiges Eigentum schützen: IP-Recht in Österreich

Person arbeitet am Laptop, umgeben von Copyright-Symbol und Icons, und veranschaulicht IP Recht und Schutz geistigen Eigentums.

Marken, Software, Design & Urheberrecht

Geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP) zählt für viele Unternehmen zu den wichtigsten Vermögenswerten: Markenname und Logo, Produktdesigns, Inhalte, Software, Konzepte oder kreative Leistungen. Gleichzeitig entstehen die größten Risiken oft dort, wo IP „nebenbei“ mitläuft – etwa in Agenturprojekten, der Softwareentwicklung oder Kooperationen. Eine klare Strategie und saubere Vertragsgestaltung reduzieren Konflikte, schützen Investitionen und schaffen Planungssicherheit. Wir beraten Unternehmen, Start-ups, Agenturen und Kreative individuell – von der Anmeldung bis zur Durchsetzung.

Unsere Expert:innen unterstützen bei allen rechtlichen Fragen rund um geistiges Eigentum. Der Fokus liegt auf maßgeschneiderter Rechtsberatung – von der Absicherung Ihrer Markenrechte bis hin zur Bewältigung komplexer urheberrechtlicher Fragestellungen.

Was zählt zum geistigen Eigentum?

Bereich Was wird geschützt? Typische Anwendungsfälle
Markenrecht Kennzeichen wie Name, Logo, Slogan (Wortmarken, Bildmarken, Wort-Bildmarken) Unternehmensname, Produktmarke, Branding
Urheberrecht Werke (eigentümliche geistige Schöpfungen) Texte, Filme, Musik, Website, Kampagnen, Content, Software (Lizenzierung, Wartung, Open Source)
Design- Musterrecht Erscheinungsform eines Produkts Produktgestaltung, UI-Elemente, Verpackung

IP früh schützen – sonst drohen

  • kostspieliges Rebranding (Name/Logo kollidiert mit älteren Rechten)
  • Abmahnungen und Unterlassungsansprüche
  • ungeklärte Nutzungsrechte (z. B. an Logos, Fotos, Code)
  • Blockaden bei Wachstum, Exit oder Investment (IP Due Diligence)

 

Markenrecht: Von der Recherche bis zur Durchsetzung

Eine professionelle Markenrecherche zeigt, ob identische oder ähnliche ältere Rechte bestehen – und reduziert das Risiko von Widersprüchen, Löschungen oder Verletzungsverfahren.
Wichtig: Google- oder Domain-Checks ersetzen keine rechtliche Prüfung.

Markenanmeldung: Österreich, EU oder international

  • Österreich: nationale Marke – Fokus auf den AT-Markt
  • EU: Unionsmarke – bei Tätigkeit in mehreren EU-Ländern
  • International: internationale Registrierung – bei globaler Expansion oder Lizenzmodellen

In Konflikten zählen Tempo und Beweise (z. B. Nutzung, Priorität) –  wir unterstützen bei

  • Widerspruchs-, Löschungs- und Verletzungsverfahren
  • Verhandlungen und außergerichtlicher Einigung
  • gerichtlicher Durchsetzung oder Abwehr

Unsere Leistungen im Überblick

  • Durchführung von Markenrecherchen
  • Begleitung von Markenanmeldungen in Österreich, der EU und international
  • Vertretung in Widerspruchs-, Löschungs- und Verletzungsverfahren
  • Erstellung und Prüfung von Kauf-, Lizenz- und Markenabgrenzungsverträgen

Sie planen eine Markenanmeldung oder haben ein Schreiben wegen Markenverletzung erhalten?
Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung – je früher, desto besser sind die Handlungsoptionen.

 

Urheberrecht & Softwarerecht: Nutzungsrechte richtig regeln

Wem gehören die Rechte bei Auftragsarbeiten?
Ein häufiger Irrtum: „Ich habe bezahlt, also gehört es mir.“
Im Urheberrecht kommt es entscheidend darauf an, welche Nutzungs- und Verwertungsrechte tatsächlich übertragen wurden – und in welchem Umfang (Medium, Gebiet, Dauer, Exklusivität).

Vertragliche Kernpunkte bei Content, Design & Software
Diese Punkte sollten in Projekten mit Agenturen, Freelancer:innen oder Entwicklerteams klar geregelt sein:

  • Rechtekette (Ownership): Wer ist Urheber:in, wer darf was?
  • Nutzungsumfang: Kanäle/Medien, Gebiet, Laufzeit, Exklusivität
  • Bearbeitungsrechte: Anpassungen, Weiterentwicklungen, Updates
  • Weitergabe/Lizenzierung: z. B. Konzern, Partner, Franchises
  • Open-Source-Compliance: Pflichten/Limitierungen je Lizenz
  • Wartung & Pflege: SLA, Reaktionszeiten, Updates, Bugfixing
  • Source Code / Übergabe: Zugriff, Escrow-Modelle, Dokumentation

Unsere Leistungen im Überblick

  • Vertragsgestaltung zu Nutzungs- und Verwertungsrechten
  • Durchsetzung und Abwehr urheberrechtlicher Ansprüche (sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich)
  • Beratung zur Entwicklung, Überlassung, Pflege und Weiterentwicklung von Software
  • Gestaltung/Prüfung von Softwarekauf-, Softwaremiet- und Lizenzverträgen

Designrecht: Produktgestaltung wirksam schützen

Designschutz kann sinnvoll sein, wenn die optische Gestaltung eines Produkts (oder eines Teils davon) ein Wettbewerbsvorteil ist.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Begleitung von Designanmeldungen und -verwaltungen
  • Rechtliche Durchsetzung von Designrechten
  • Verteidigung gegen geltend gemachte Designansprüche

Zur Designverwaltung gehören je nach Portfolio u. a. Fristenmanagement, Verlängerungen und die strategische Weiterentwicklung des Designschutzes. Sie bringen ein neues Produkt oder Packaging auf den Markt? Lassen Sie vor Launch prüfen, ob ein Designschutz strategisch sinnvoll ist.

IP in Verträgen & AGB: Der häufigste Risikofaktor

Rechte an geistigem Eigentum sind in Verträgen von zentraler Bedeutung, auch wenn sie nicht ausdrücklich im Mittelpunkt stehen. Eine klare und rechtssichere vertragliche Regelung der IP-rechtlichen Zuordnung ist entscheidend, um Rechtsunsicherheiten und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Der frühzeitige Schutz von Marken, Logos und anderen Kennzeichen ist ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Unternehmensaufbaus. Ohne entsprechende Absicherung können später Konflikte entstehen oder ein kostspieliges Rebranding erforderlich werden. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Schutzrechte bereits in einer frühen Phase strategisch abzusichern, damit Ihr Unternehmen auch mit zunehmendem Wachstum rechtlich gut aufgestellt bleibt.

 

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellung und Prüfung von Kauf-, Lizenz- und Markenabgrenzungsverträgen
  • Ausarbeitung individueller Verträge (z. B. Entwicklung, Kooperation, Vertrieb)
  • Erstellung und Überarbeitung von AGB mit klaren IP-Regelungen

FAQ: Häufige Fragen zum Schutz geistigen Eigentums

  • Wie früh sollte ich eine Marke anmelden?
    Idealerweise vor dem Markteintritt bzw. spätestens vor größeren Marketinginvestitionen. Vorher empfiehlt sich eine Markenrecherche.
  • Reicht Urheberrecht, um mein Logo zu schützen?
    Das hängt vom Einzelfall ab. Markenrecht bietet oft den praktikableren, registerbasierten Schutz für Kennzeichen im Wettbewerb.
  • Wem gehört Software, die ein externer Dienstleister entwickelt?
    Ohne klare vertragliche Regelung ist das häufig nicht so eindeutig, wie Auftraggeber erwarten. Entscheidend sind Nutzungsrechte, Rechtekette und Übergabe-/Herausgabepflichten.
  • Was kann ich tun, wenn jemand meine Marke/mein Design kopiert?
    Je nach Situation kommen außergerichtliche Schritte (z. B. Abmahnung) und gerichtliche Maßnahmen in Betracht. Schnelles Handeln ist oft entscheidend.
  • Brauche ich IP-Regelungen in AGB wirklich?
    Ja, wenn IP in Ihren Leistungen steckt (Software, Content, Design, Beratung, digitale Produkte). AGB schaffen Standards und reduzieren wiederkehrende Verhandlungen.
  • Wie finde ich heraus, ob meine Marke bereits vergeben ist?
    Durch eine professionelle Markenrecherche in nationalen und internationalen Datenbanken (z. B. Österreichisches Patentamt oder EUIPO). Eine gründliche Prüfung reduziert rechtliche Risiken erheblich.
  • Was passiert, wenn ich meine Marke nicht benutze?
    Wird eine Marke über einen längeren Zeitraum (in der Regel 5 Jahre) nicht ernsthaft genutzt, kann sie wegen Verfalls gelöscht werden.
  • Sollte ich meine Marke national oder EU-weit anmelden?
    Das hängt von Ihrer Geschäftstätigkeit ab:
  • Was ist wichtiger: Marke oder Domain?
    Eine Domain sichert lediglich die Internetadresse, bietet aber keinen umfassenden Rechtsschutz. Eine Marke gewährt deutlich stärkere rechtliche Positionen gegenüber Dritten.
  • Wie kann ich mein Know-how im Unternehmen schützen?
    Durch Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDAs), interne Richtlinien, Zugriffsbeschränkungen sowie organisatorische Maßnahmen. Der Schutz erfolgt hier primär über Geheimhaltung und nicht durch Registrierung.
  • Wir sind gerne für Sie da
  • Johannes Edthaler
    Rechtsanwalt | Partner
  • Christian Eidenberger
    Rechtsanwalt