Wir schaffen Fairness
Angebot und Nachfrage bestimmen den freien Markt. Das Kartellrecht verbietet wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und Absprachen zwischen Unternehmen. Das Wettbewerbsrecht stellt den fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen sicher, zum Schutz der Mitbewerber:innen, aber auch der Konsument:innen.
Kartellrecht
Wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind unzulässig und davon kann jedes Unternehmen, egal welche Größe, betroffen sein: Unternehmen, die ihre Leistungen über Vertriebspartner vertreiben oder mit Handelsvertretern zusammenarbeiten, müssen die kartellrechtlichen Vorschriften beachten. Für jene, mit wenig Konkurrenz in ihrer Branche, gilt besondere Vorsicht. Auch bei einem geplanten Unternehmenskauf könnte das Kartellrecht eine Rolle spielen.
Wettbewerbsrecht, unlauterer Wettbewerb
Das Wettbewerbsrecht verbietet unfaire Geschäftspraktiken, mit denen sich ein Unternehmen auf ungerechte Weise einen Vorteil gegenüber einem Mitbewerber verschafft. Gerade in Werbung und Marketing ist auf die Vermeidung von irreführenden Aussagen zu achten (Stichwort „Greenwashing“). Das Wettbewerbsrecht schafft aber auch Abhilfe, wenn Mitarbeiter:innen mit verwerflichen Methoden abgeworben werden.
Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite und berät Sie zu allen Fragen im Kartellrecht und Wettbewerbsrecht, um zielorientierte Lösungen zu finden und Risiken zu minimieren.
Unsere Leistungen und Schwerpunkte im Überblick:
- Gestaltung und Prüfung von Verträgen, insbesondere Vertriebsverträge einschließlich Handelsvertreterverträge, in Hinblick auf kartellrechtliche Compliance
- Durchführung von Audits
- Beratung und Vertretung in
- Kartell- und Marktmissbrauchsverfahren, insbesondere Begleitung von Hausdurchsuchungen
- Zusammenschlussverfahren
- Durchführung von Schulungen einschließlich Erstellung von Leitfäden für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen
- Vorbereitung und Durchführung von „Mock Dawn Raids“ (Krisentraining für Hausdurchsuchung)
- Zivilrechtliche Verfolgung von Schadenersatzansprüchen bei Kartellrechtsverstößen
- Wettbewerbsrechtliche Beratung und Prüfung eigener und fremder Geschäftspraktiken, insbesondere Werbung und Marketing
- Vertretung bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus wettbewerbswidrigen Verhalten