Nachhaltigkeit und ESG rechtssicher gestalten
Regulatorische Klarheit gewinnen und Chancen strategisch nutzen
Nachhaltigkeit ist längst keine Option mehr – sie ist eine geschäftskritische Notwendigkeit. Nicht erst seit dem Green Deal der EU verschärfen Regulierungen wie die CSRD, ESG-Kriterien und Due-Diligence-Prüfungen die Anforderungen an Unternehmen. Kund:innen, Investor:innen und Partner:innen erwarten Transparenz und eine klare ESG-Strategie. Die zunehmende Regulierung durch den Gesetzgeber stellt Unternehmen daher vor die Herausforderung, den Überblick zu bewahren, und birgt zugleich erhebliche rechtliche Konsequenzen. Welche Bestimmungen sind überhaupt anwendbar, welche Anforderungen sowie rechtliche Konsequenzen sind damit verbunden? Was bedeutet zum Beispiel das „S“ oder das „G“ im nicht finanziellen Nachhaltigkeitsbericht?
Neben Pflichten bietet das Nachhaltigkeitsrecht aber auch Chancen:
Beispielsweise aufgrund einer Ausnahme im Kartellrecht dürfen Mitbewerber:innen aus Gründen der Nachhaltigkeit kooperieren oder nachhaltige Vergütungssysteme unterstützen Unternehmen dabei ihre Nachhaltigkeitsziele effektiver zu erreichen.
Unsere Expert:innen beraten Sie in sämtlichen Belangen des vielseitigen Nachhaltigkeitsrechts:
von der Vertragsgestaltung zur Informationsbeschaffung in der Lieferkette, über die gebotene Gleichbehandlung im arbeitsrechtlichen Konnex bis hin zu Fragen des fairen Verhaltens am Markt.

Hier unsere Leistungen für Sie im Überblick:
- Quick ESG-Check für alle Branchen
- Überprüfung und Gestaltung von vertraglichen Bedingungen, Lieferanten- bzw. Einkaufsverträgen in Hinblick auf Lieferkettengesetz;
- Beratung bei umweltbezogener Kommunikation (Green Claims) zur Vermeidung von Greenwashing
- Beratung zu nachhaltig fairen Vertragsbedingungen und Geschäftspraktiken;
- Erstellung von Code of Conducts;
- Unterstützung in Fragen der Corporate Governance zur Vermeidung von Korruption, Bestechung, Geldwäsche und Lobbying
- Aufbau und Implementierung einer Corporate Governance, Beratung zu den Nachhaltigkeitspflichten für gesellschaftsrechtliche Organe;
- Due Diligence nach ESG-Kriterien
- Beratung im Gleichbehandlungsrecht, Whistleblowing und Erstellung von flexiblen Arbeitsmodellen und nachhaltigen Arbeitsbedingungen und Vergütungssysteme
- Unterstützung in der Umsetzung von Nachhaltigkeitskooperationen;
- Rechtliche Beratung in der Umsetzung der nichtfinanziellen Berichterstattung (CSRD)
- Beratung in Zusammenhang mit Green Building
- Durchführung von Schulungen
Ihre Partner:innen für nachhaltigen Erfolg
Unser Expert:innenteam begleitet Sie mit Fachwissen und Weitblick auf Ihrem Weg zur nachhaltigen Transformation. Gemeinsam stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen nicht nur gesetzliche Vorgaben erfüllt, sondern auch langfristig wirtschaftlich profitiert.
Glossar
- Due Diligence
bezeichnet die sorgfältige Prüfung und Analyse eines Unternehmens, einer Investition oder eines Projekts, um Risiken, Chancen und Potenziale systematisch zu bewerten.
- ESG
steht für Environmental, Social, and Governance (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und bezeichnet Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit und ethischen Verantwortung von Unternehmen.