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Entschärfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Omnibus-Paket)

News – 29.04.2025

Nachhaltigkeit

ESG – Nachhaltigkeit im Fokus

Trotz der jüngsten Entschärfungen der Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf EU-Ebene (Omnibus Paket), bleiben die Themen Umwelt, Soziales und Governance (ESG) nach wie vor aktuell und spielen auch im Jahr 2025 eine immer wichtigere Rolle in der strategischen Ausrichtung von Unternehmen.

  • Im Bereich Umwelt (E) werden bei M&A-Transaktionen Umweltkriterien zunehmend Berücksichtigung finden. Green Building und Green Leases setzen im Immobilienrecht neue Nachhaltigkeitsstandards.
  • Im Bereich Soziales (S) sind insbesondere Ausgestaltungen im Arbeitsrecht wie faire Arbeitsbedingungen und soziale Verantwortung entscheidend. Modelle wie Mobile Work und die Lohntransparenzrichtlinie fördern die soziale Nachhaltigkeit.
  • Mit Blick auf die Unternehmensführung sind gute Governance-Strukturen (G) unerlässlich. Compliance, klare Entscheidungsstrukturen und der Umgang mit Datenschutz im Kontext von Nachhaltigkeitsmaßnahmen gewinnen auch hier an Bedeutung.

 

Entschärfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Omnibus-Paket)

Am 26. Februar 2025 veröffentlichte die Europäische Kommission das Omnibus-Paket, das wesentliche Änderungen in der CSRD, CSDDD und der EU-Taxonomie-Verordnung mit sich bringt, um die Anforderungen für Unternehmen zu reduzieren. Für die CSRD bedeutet dies unter anderem eine Anhebung der Schwellenwerte für Unternehmen aus Drittländern sowie eine Befreiung nicht-kapital-marktorientierter Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitern von der Berichtspflicht. Die Frist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern wird um zwei Jahre verschoben, und die Berichterstattung über die Wertschöpfungskette wird vereinfacht. Zudem soll die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte nur noch auf „limited assurance“-Basis erfolgen.

Die CSDDD vereinfacht die Sorgfaltspflichten, fokussiert sich auf direkte Geschäftspartner und verschiebt die Pflicht zur Anwendung um ein Jahr. Zudem wird der Transition Plan nicht mehr verpflichtend, und die Haftung auf EU-Ebene wird überarbeitet. Für die EU-Taxonomie müssen künftig nur noch Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und mehr als EUR 450 Mio Umsatz berichten. Unternehmen mit weniger Umsatz müssen nur angeben, dass sie nachhaltige Umsätze erzielen, und können die Offenlegung der operativen Ausgaben (OpEx) auslassen. Nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen dürfen freiwillig berichten.

 

Green Building und Green Leases: Nachhaltigkeit als neuer Standard im Immobilienrecht

Nachhaltigkeit wird zunehmend zum zentralen Thema im Immobiliensektor. Mit Konzepten wie Green Building und Green Leases rücken umweltfreundliche Bauweisen und klimabewusste Nutzungsvereinbarungen in den Fokus. Green Leases enthalten spezielle Klauseln, die ökologische Standards festlegen – etwa zur Energieeffizienz, Abfallvermeidung oder zur Nutzung erneuerbarer Energien. Derartige Vertragsregelungen können im Kontext von Gebäudezertifizierungen relevant sein. Sie sollen beispielsweise sicherstellen, dass bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllt werden, um eine Zertifizierung des Gebäudes als „Green Building“ zu ermöglichen.

Die Anpassung der Vertragsstruktur bietet dabei für Liegenschaftsentwickler und Immobilieneigentümer zahlreiche Vorteile: Neben der Umweltentlastung senken Green Leases Betriebskosten und erhöhen die Marktattraktivität der Immobilie. Nachhaltige Ausstattung und Management sprechen gezielt Mieter und Investoren an, die zunehmend Wert auf die Erfüllung unternehmenseigener ESG-Kriterien legen.

Das „E“ in ESG für M&A-Transaktionen

Das Thema Umwelt („Environment“) gewinnt im ESG-Kontext bei Unternehmen und Investoren immer mehr an Bedeutung. Klimaschutz, Ressourcenschonung und nachhaltige Praktiken sind nicht nur gesellschaftliche Verpflichtungen, sondern auch strategische Erfolgsfaktoren. Bei M&A-Transaktionen wird die Umweltbilanz eines Zielunternehmens deshalb zunehmend im Rahmen der Due-Diligence-Prüfung analysiert. Eine starke Umweltperformance kann die Attraktivität eines Unternehmens steigern, Risiken reduzieren und das Potenzial für nachhaltiges Wachstum fördern. Unternehmen, die ökologische Verantwortung in ihre Strategien integrieren, profitieren von langfristigen Wettbewerbsvorteilen, verbesserten Marktchancen und einer gestärkten Reputation. Für Investoren und Käufer bedeutet dies: Der Umweltaspekt ist ein zentraler Faktor bei der Bewertung und Gestaltung von Transaktionen. Mit einer sorgfältigen Integration der ESG-Kriterien können Unternehmen nicht nur ökologische Risikenminimieren, sondern auch neue Potenziale erschließen. Nachhaltigkeit wird damit zum Schlüssel für erfolgreiche Deals.

Arbeitsrecht 2025: Wie wir die Arbeit von morgen fair gestalten

Nachhaltigkeit spielt im Arbeitsrecht eine immer wichtigere Rolle. Das betrifft neben dem Umweltbereich vor allem auch den Bereich Soziales (S): neue Formen der Leistungserbringung wie „Mobile Work“ stellen Unternehmen vor die Aufgabe, Arbeitsmodelle flexibler zu gestalten und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die nachhaltige Gestaltung von Arbeitsverträgen, die beispielsweise ökologische Anreize wie Job-Tickets oder E-Mobilitätslösungen einbinden. Auch die Fürsorgepflicht von Arbeitgebern rückt noch mehr in den Vordergrund: Die Förderung der psychischen Gesundheit und eine verbesserte Work-Life-Balance sind entscheidende Faktoren, um Mitarbeitende langfristig zu binden und gleichzeitig nachhaltige Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Auf europäischer Ebene prägen neue Regelungen die Rechtsentwicklung: Das Recht auf Nichterreichbarkeit stärkt die Abgrenzung von Arbeit und Freizeit, während die Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie die Gleichstellung der Geschlechter vorantreibt und neue Berichtspflichten mit sich bringt.

Das „G“ in ESG für M&A-Transaktionen

Im Kontext von M&A-Transaktionen ist Governance ein zentraler Erfolgsfaktor. Während der Due-Diligence-Prüfung wird die Governance des Zielunternehmens detailliert analysiert, um potenzielle Risiken und Chancen zu bewerten. Faktoren wie klare Entscheidungsstrukturen, interne Kontrollsysteme und die Einhaltung regulatorischer Vorgaben sind entscheidend, um eine reibungslose Integration und nachhaltige Wertschöpfung sicherzustellen. Dagegen können Schwächen in der Governance Integrationsprobleme, rechtliche Risiken oder Reputationsschäden nach sich ziehen. Unternehmen, die eine solide Governance-Struktur vorweisen, überzeugen dagegen durch Stabilität, Transparenz und langfristiges Potenzial. Die Art und Weise, wie ein Unternehmen geführt wird, kann damit direkte Auswirkungen auf den Erfolg einer Transaktion haben.

Datenschutz und Nachhaltigkeit: Weniger ist Mehr

Auch in der digitalen Welt gewinnt die Reduktion des ökologischen Fußabdrucks zunehmend an Bedeutung. Ein zentraler Ansatz ist die konsequente Umsetzung von Speicherbegrenzungen und Datenminimierung. Durch die Speicherung nur wirklich notwendiger Daten können Unternehmen nicht nur die Einhaltung datenschutzrechtlicher Grundsätze sicherstellen, sondern auch den Energieverbrauch reduzieren – ein wichtiger Schritt hin zu mehr Nachhaltigkeit.

Umweltstrafrecht neu: Mehr Pflichten, Strengere Sanktionen

Mit der neuen EU-Umweltrichtlinie könnten Unternehmen 2025 vor massiven Verschärfungen im Umweltstrafrecht stehen. Hohe Geldstrafen drohen bei Verstößen, etwa im Umgang mit gefährlichen Abfällen, beim Handel mit Holz oder bei unsachgemäßen Wasserentnahmen. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Umweltschutz konsequent zu stärken und Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Für Unternehmen bedeutet dies: Compliance-Vorschriften sind unverzichtbar. Betriebe ohne entsprechende Regelungen sind gut beraten, diese jetzt einzuführen. Aber auch bestehende Compliance-Programme sollten dringend überprüft werden.

Compliance und ESG: Nachhaltigkeit wird zur rechtlichen Pflicht

Unternehmen stehen vor einer Vielzahl neuer regulatorischer Anforderungen – von der Nachhaltigkeitsberichterstattung bis hin zu verschärften Vorgaben im EU-Lieferkettenrecht. Für österreichische Unternehmen bedeutet dies erheblichen Handlungsbedarf, müssen sie nicht nur ihren eigenen Geschäftsbereich überprüfen, sondern auch Sorgfaltspflichten hinsichtlich ihrer Vertragspartner und Zulieferer beachten. Ein individuelles Risikomanagement, nicht nur hinsichtlich Lieferanten sondern auch bezüglich Cybersecurity sowie die damit verbundene rechtzeitige Implementierung passender Maßnahmen sind unerlässlich, um Haftungsrisiken und Reputationsschäden zu vermeiden.

»„ESG-Kriterien gewinnen im M&A-Bereich zunehmend an
Bedeutung, da Investoren und Unternehmen gleichermaßen
erkennen, dass nachhaltige Geschäftsstrategien langfristig
Wert schaffen und Risiken mindern.«
Vedran Obradović