EU Inc.: Einheitliche Rechtsform für europäische Start-ups
News – 17.02.2026

In ihrer Rede beim Weltwirtschaftsforum in Davos hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen die Einführung der EU Inc. angekündigt und damit für Aufsehen in der europäischen Start-up-Szene gesorgt. Die Europäische Union setzt mit der Ankündigung der EU Inc. ein starkes Zeichen für die Stärkung eines einheitlichen europäischen Wirtschaftsraums und will Unternehmensgründungen deutlich vereinfachen.
Ziel ist es, die Hürden des bisweilen durch unterschiedliche nationale Regelungen geprägten europäischen Wirtschaftsraum zu überwinden und insbesondere wachstumsorientierten Unternehmen bessere Voraussetzungen für grenzüberschreitendes Wachstum zu bieten. Mit der EU Inc. sollen diese Hürden durch einheitliche Kapital-, Gesellschafts- und Regulierungsstandards abgebaut werden.
Abgrenzung zur SE
Die EU Inc. soll neben die nationalen Gesellschaftsformen der Mitgliedstaaten treten, vergleichbar mit dem Modell der Europäischen Gesellschaft (SE). Bei der SE handelt es sich um eine komplexe, kapitalintensive EU-Gesellschaftsform, die vor allem für große, etablierte Unternehmen gedacht ist. Die EU Inc. soll hingegen Start-ups, Scale-ups und wachstumsorientierten Unternehmen eine digitale, low-cost Standardgesellschaftsform mit vereinfachter Gründung, standardisierten Finanzierungs- und Beteiligungsmodellen sowie EU-weiter Anerkennung bieten.
Kernelemente der EU Inc.
- Digitale Gründung und Verwaltung
- Einführung eines zentralen digitalen EU-Registers, über das Unternehmen vollständig online gegründet und registriert werden können
- Nutzung standardisierter Dokumente, die lediglich eine elektronische Signatur erfordern
- Gesellschaftsgründung in 48 Stunden
- Zentrales EU-Dashboard
- Plattform zur zentralen Kommunikation und Dokumentation
- Hinterlegung wesentlicher Unterlagen wie Gesellschafterbeschlüsse, Versammlungsprotokolle oder Anteilsübertragungen
- Vereinfachte Frühphasenfinanzierung (EU-FAST)
- Bereitstellung eines standardisierten Formulars für Frühphaseninvestments
- Ziel: unkomplizierte Kapitalaufnahme auch von neuen Investoren
- Standardisiertes Modell für Mitarbeiterbeteiligungen (EU-ESOP)
- Wahrung des nationalen Besteuerungsrechts der einzelnen Mitgliedsstaaten
Initiativbericht des EU-Parlaments
Auch das Europäische Parlament hat parallel zu den Ankündigungen von Kommissionspräsidentin von der Leyen einen Initiativbericht zur Einführung einer neuen europäischen Gesellschaftsform verabschiedet. Während in früheren Entwurfsfassungen noch die Bezeichnung „European Start-Up and Scale-Up Company“ (ESSU) verwendet wurde, sieht der finale Bericht nun den Namen „Societas Europaea Unificata“ (S.EU) vor. Die Umbenennung verdeutlicht das Ziel des Parlaments, die neue Rechtsform nicht nur auf Start-ups zu beschränken, sondern als allgemein nutzbares europäisches Unternehmenslabel zu etablieren. Im Beschluss werden erstmals zentrale Eckpunkte dieser neuen Rechtsform konkret festgehalten:
- 48-Stunden-Gründung: Digital-first über ein zentrales EU-Portal
- 1 Euro Stammkapital: Niedrige Einstiegshürden für Gründer:innen
- Cross-Border ESOPs: Einheitliche Regeln für Mitarbeiterbeteiligungen in der EU
- English-friendly: Unterstützung englischsprachiger Dokumente und Verfahren
Ausblick
Ein konkreter Legislativvorschlag der EU-Kommission wird noch im ersten Quartal 2026 erwartet und soll der EU Inc. erstmals einen rechtlichen Rahmen geben. Trotz breiter politischer Unterstützung bleiben bis zur Umsetzung noch erhebliche rechtliche und praktische Herausforderungen, insbesondere im Zusammenspiel mit nationalem Gesellschafts-, Steuer- und Arbeitsrecht. Über die weitere Entwicklung und Ausgestaltung der EU Inc. halten wir euch auf dem Laufenden.
Autor:innen
- Vedran ObradovićRechtsanwalt | PartnerDetails zur Person
- Andrei DemianRechtsanwaltDetails zur Person
- Claus JägerRechtsanwaltsanwärterDetails zur Person


