EU Inc.: EU-Kommission veröffentlicht Gesetzesentwurf für die neue europäische Gesellschaft
News – 19.03.2026

Die Europäische Kommission hat am 18. März 2026 ihren Gesetzesentwurf zur Einführung der neuen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. vorgelegt. Ziel ist es, insbesondere für Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen eine unionsweit einheitliche und praxistaugliche Alternative zu bestehenden internationalen Gesellschaftsstrukturen zu schaffen.
Hintergrund der EU Inc.
Ausgangspunkt des Vorhabens ist die nach wie vor bestehende Fragmentierung des europäischen Gesellschaftsrechts. Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig werden möchten, sehen sich derzeit mit 27 unterschiedlichen nationalen Rechtsordnungen konfrontiert. Dies führt regelmäßig zu erhöhtem administrativem Aufwand, komplexen Gründungs- und Strukturierungsprozessen sowie zu rechtlichen Unsicherheiten. In der Praxis weichen Unternehmen daher nicht selten auf ausländische Rechtsformen aus.
Mit der EU Inc. soll diesen strukturellen Nachteilen begegnet werden. Der Entwurf verfolgt das Ziel, die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen innerhalb der Europäischen Union zu vereinfachen und die Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts weiter zu stärken. Der Entwurf ist als EU-Verordnung ausgestaltet und würde damit unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gelten.
Die EU Inc. im Überblick
Die EU Inc. soll eine schnelle, kostengünstige und vollständig digitale Gesellschaftsform gewährleisten. Die zentralen Elemente sind wie folgt ausgestaltet:
- Schnelle und kostengünstige Gründung
- Online-Gründung innerhalb von 48 Stunden
- Kosten von unter EUR 100,00
- Kein Mindestkapital erforderlich
- Einheitliches Verfahren auf EU-Ebene
- Einmalige Übermittlung von Unternehmensdaten über eine EU-Schnittstelle
- Automatische Vergabe von Steuer- und UID-Nummern
- Perspektivisch: zentrales EU-Register
- Vollständig digitale Abwicklung
- Unternehmensprozesse während des gesamten Lebenszyklus digital
- Digitale Liquidationsverfahren
- Vereinfachte Insolvenzverfahren für Start-ups
- Erleichterte Finanzierung
- Einfachere Kapitalmaßnahmen und Anteilsübertragungen
- Wegfall verpflichtender Zwischenschritte (zB Notariatsakte)
- Zugang zu Kapitalmärkten möglich
- Erweiterte Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung
- EU-weite Aktienoptionspläne für Arbeitnehmer:innen (ESOP)
- Besteuerung erst bei tatsächlicher Realisierung (Exit)
- Erweiterte Flexibilität im Binnenmarkt
- Freie Wahl des Sitzstaats innerhalb der EU
- Flexible Gestaltung der Beteiligungsstruktur (zB unterschiedliche Anteilsklassen)
- Erhalt bestehender Schutzmechanismen
- Nationale Arbeits- und Sozialvorschriften gelten weiterhin
- Maßnahmen zur Vermeidung von Missbrauch
Für wen ist die EU Inc. relevant?
Die EU Inc. steht grundsätzlich Unternehmen jeder Größe offen, richtet sich jedoch vor allem an Start-ups und wachstumsorientierte Unternehmen, die von einer einheitlichen europäischen Rechtsform und vereinfachten, digitalen Prozessen profitieren möchten. Durch die Harmonisierung zentraler Rahmenbedingungen soll insbesondere die grenzüberschreitende Expansion innerhalb der EU erleichtert werden.
Umgründungsmaßnahmen
Die EU Inc. soll nicht nur durch Neugründung, sondern auch im Rahmen von innerstaatlichen oder grenzüberschreitenden Umgründungsmaßnahmen entstehen können. Hierzu zählen Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen. Für einen innerstaatlichen Umgründungsvorgang wird allerdings verlangt, dass die nationalen Gesellschaften etwa seit mindestens zwei Jahren im jeweiligen Handelsregister eingetragen sind. Umgekehrt soll auch eine EU Inc. in eine nationale Gesellschaft mit beschränkter Haftung des jeweiligen Mitgliedstaats, in dem sie eingetragen ist, umgewandelt werden können.
Kritikpunkte und offene Fragen
Der Gesetzesentwurf zur EU Inc. stellt einen wichtigen Fortschritt dar und wird grundsätzlich positiv aufgenommen. Gleichzeitig wird vielfach kritisiert, dass der Vorschlag in zentralen Punkten noch nicht weit genug geht. Insbesondere bestehen folgende Kritikpunkte:
- zumindest vorerst kein EU-weites Firmenregister (dies soll erst in einem nachfolgenden Schritt umgesetzt werden)
- keine einheitliche, zentrale EU-Gerichtsbarkeit für die EU Inc.
- weiterhin starke Abhängigkeit von nationalem Recht (zB Steuer-, Arbeits- und Insolvenzrecht)
- teilweise großer Umsetzungsspielraum der Mitgliedstaaten
Vor diesem Hintergrund ist der Entwurf als wichtiger erster Schritt, jedoch noch nicht als abschließende Lösung zu bewerten. Für die Erreichung der angestrebten Ziele wird es maßgeblich darauf ankommen, inwieweit der Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkretisiert und harmonisiert wird.
Fazit und Ausblick
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf setzt die EU-Kommission ein klares Signal für die Weiterentwicklung des europäischen Binnenmarkts. Die EU Inc. hat das Potenzial, Unternehmensgründungen und -expansionen innerhalb der EU deutlich zu vereinfachen und Europa als Wirtschaftsstandort zu stärken.
Der Vorschlag wird nun im Europäischen Parlament und im Rat verhandelt. Eine Einigung wird bis Ende 2026 angestrebt. Über die weitere Entwicklung und Ausgestaltung der EU Inc. halten wir Sie auf dem Laufenden.
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Autor:innen
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