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Internationales Erbrecht und Steuerrecht

News – 22.07.2025

Sicherheit bei grenzüberschreitender Vermögens- und Nachfolgeplanung

In einer globalisierten Welt nimmt die Bedeutung internationaler Verflechtungen weiter zu. Neue rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen – gepaart mit der steigenden Mobilität von Vermögen und Personen, stellen Unternehmen und Privatpersonen vor komplexe Herausforderungen. Insbesondere im Erbrecht und Steuerrecht sind internationale Lösungen gefragt, um Vermögen und Nachfolge rechtsicher zu gestalten.

Erben ohne Grenzen: Sicherheit im internationalen Verlassenschaftsverfahren

Die zunehmende globale Mobilität macht Verlassenschaftsverfahren immer komplexer, da Vermögenswerte, beispielsweise im Ausland belegen sind oder Ferien-/Freizeitwohnsitze begründet werden. Dies kann sich auf das anwendbare Recht und die Gerichtszuständigkeit auswirken, die beide anhand des gewöhnlichen Aufenthalts im Todeszeitpunkt ermittelt werden. Wir müssen in der Praxis beobachten, dass diese Ermittlung oftmals mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, zumal weder Zeitpunkt noch Ort des Todes für gewöhnlich planbar sind.

Durch eine Rechtswahl kann sichergestellt werden, dass österreichisches Erbrecht gilt, das sich durch die Flexibilität im Pflichtteilsrecht auszeichnet. So kann beispielsweise die Pflichtteilsstundung ein probates Mittel gegen die Zersplitterung eines Familienunternehmens sein.

Zudem kann bei der Abwicklung internationaler Verlassenschaftsverfahren, etwa durch rasche Beischaffung von Nachweisen zur Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts unterstützt werden. Unsere Rechtsanwaltskanzlei kann zudem als Erbenmachthaber einschreiten, um das Verlassenschaftsverfahren schriftlich abzuwickeln. In diesem Fall ist ein persönliches Einschreiten der im Ausland ansässigen Erben in Österreich nicht erforderlich.

Steuerrecht und Mobilität: Strategien zur Sicherung von Vermögen und Nachfolge

Die zunehmende Internationalität und Mobilität stellen hohe Anforderungen an die steuerliche Planung. Besonders die Wegzugsteuer birgt Risiken, da der fingierten Veräußerung und der damit verbundenen Steuerbelastung kein tatsächliches „Cashevent“ gegenübersteht. Dies betrifft nicht nur Fälle eines physischen Wegzugs, sondern kann auch durch Vermögensübertragungen ins Ausland (beispielsweise im Ausland ansässige Erben) ausgelöst werden.

Derartiges kann für Unternehmen bzw Unternehmensträger existenzgefährdend sein. Zwar besteht im Verhältnis zu EU-/EWR-Staaten dieMöglichkeit, eine tatsächliche Steuerzahlung durch einen Antrag auf Nichtfestsetzung zu vermeiden. Im Verhältnis zu Drittstaaten besteht
diese Option jedoch nicht. Hier ist eine aktive Planung erforderlich, um hohe Steuerbelastungen auf illiquides Vermögen abzuwenden. Umgekehrt etabliert sich Österreich als attraktives Zuzugsland, begünstigt durch das derzeitige Fehlen einer Erbschafts-, Schenkungs- und Vermögenssteuer sowie der steuerneutralen Neubewertungen von Kapitalvermögen beim Zuzug. Dies macht Österreich derzeit besonders interessant für Personen, die eine langfristige Sicherung ihres Vermögens anstreben. Es empfiehlt auch hier, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen und aktuelle rechtliche Entwicklungen im Blick zu behalten, um auf Initiativen wie die Einführung einer globalen Mindestvermögenssteuer vorbereitet zu sein.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu diesem Thema.

 

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