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Jetzt das Richtige tun – Regierungsprogramm

News – 22.07.2025

Das aktuelle Regierungsprogramm sieht umfassende Änderungen in zentralen Rechtsbereichen wie Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Stiftungsrecht vor, mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen, Investitionen zu fördern und rechtliche Rahmenbedingungen an aktuelle Entwicklungen anzupassen. In unserer Roadmap fassen wir die zentralen Punkte zusammen und geben einen Überblick über die geplanten rechtlichen und steuerlichen Änderungen.

Arbeitsrecht

  • Das Regierungsprogramm sieht für Unternehmen arbeitsrechtliche Änderungen vor, wie zB Pilotprojekte zur 4-Tage-Woche, steuerliche Begünstigungen für Überstunden und eine schrittweise Senkung der Lohnnebenkosten. Die bestehende steuerfreie Mitarbeiterprämie soll verbessert und ausgeweitet werden.
  • Die bisherige Bildungskarenz soll ab 2026 durch eine neue Regelung ersetzt werden. Zudem stehen Anpassungen bei Arbeitszeitmodellen und neue Anreize zur Flexibilisierung im Fokus.
  • Beim grenzüberschreitenden Homeoffice sind Erleichterungen bei Sozialversicherung und Steuerpflicht geplant, um mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber zu schaffen
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Gesellschaftsrecht & M&A

  • Das Regierungsprogramm plant Änderungen im Gesellschafts- und Unternehmensrecht. Geplant sind Vereinfachungen bei Unternehmensgründungen durch digitale Prozesse und eine Evaluierung der Notariatsaktpflicht im GmbH-Recht.
  • Start-Ups sollen durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten gefördert werden.
  • Bürokratische Hürden sollen durch die Digitalisierung des Firmenbuchs und einfacheren Informationszugang gesenkt werden.
    Investitionskontrollen für ausländische Beteiligungen werden verschärft, insbesondere in kritischen Branchen (Medien, Gesundheit).
  • Weiters sollen Anpassung im Zivilrecht und Firmenbuchrecht vorgenommen werden, um den zunehmenden internationalen Standards gerecht zu werden; ua soll die Zulassung englischer Urkunden im Firmenbuchverfahren geprüft werden. Weiters sollen Formvorschriften vereinheitlicht bzw. (teilweise) abgeschafft werden. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies auf die Beratungspraxis haben wird.
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Steuerrecht

  • Für Privatstiftungen soll es zu einer Anhebung der Stiftungseingangssteuer und des Stiftungseingangssteueräquivalents auf jeweils 3,5 % (derzeit 2,5 %) kommen. Weiters soll die Zwischensteuer von derzeit 23 % auf 27,5 % erhöht werden. Für Privatstiftungen mit österreichischen Begünstigten reduziert sich somit künftig der Thesaurierungseffekt in der Stiftung. Dies könnte eine Anpassung der Liquiditätsplanung im Hinblick auf künftige Zuwendungen erforderlich machen.
  • Hinsichtlich der Grunderwerbsteuer sieht das Regierungsprogramm einen „Lückenschluss“ per 1. Juli 2025 vor, „um große Immobilientransaktionen (Share Deals) steuerlich effektiver zu erfassen“, wobei beispielhaft die Zusammenrechnung verbundener Erwerber genannt wird. Es ist daher davon auszugehen, dass konzeptionelle Änderungen bei der Grunderwerbsteuer geplant sind. In den Medien wird demgegenüber meist eine Erhöhung des Grunderwerbsteuersatzes bei Share Deals von derzeit 0,5 % auf 3,5 % analog zum Asset Deal genannt. Diese Aussage findet sich im vorliegenden Regierungsprogramm nicht, weitere Details sind abzuwarten.
  • Bei Betriebsübergaben soll der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab dem 1. Jänner 2027 von EUR 7.300,00 auf EUR 45.000,00 angehoben werden.

 

Privatstiftungen/Unternehmerfamilien/Eherecht

  • Nach rund 30 Jahren seit Inkrafttreten des Privatstiftungsgesetze soll eine längst überfällige Reform umgesetzt werden. Dies insbesondere im Hinblick auf die Sicherung einer funktionierenden Governance; konkrete Aussagen dazu enthält das Regierungsprogramm jedoch nicht. Es wäre sehr begrüßenswert im Hinblick auf die Bedeutung österreichischer Privatstiftungen für die heimische Wirtschaft, dass diese notwendige Reform rasch umgesetzt wird.
  • Auch im Familienrecht soll es Neuregelungen geben. Ua soll das Scheidungsrecht reformiert werden und der nacheheliche Unterhalt unabhängig vom Verschuldensprinzip geregelt werden. Auch die internationale Anerkennung von Ehen/Partnerschaften und das diesbezügliche anwendbare Recht soll mit einer Reform des Internationalen Privatrechts verbessert werden (Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt anstelle des Staatsbürgerschaftsrechts). Welche Auswirkungen dies konkret haben wird, bleibt abzuwarten.
  • Betriebsübergaben von Familienunternehmen sollen erleichtert werden, indem der steuerliche Veräußerungsfreibetrag ab 1. Jänner 2027 von EUR 7.300,00 auf EUR 45.000,00 angehoben wird. Zudem soll für die Nutzung des „Hälftesteuersatzes“ das Berufsverbot entfallen.
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