News > Umweltstrafrecht: Neue EU-Richtlinie, neue Verantwortung

Umweltstrafrecht: Neue EU-Richtlinie, neue Verantwortung

News – 03.11.2025

Video-Interview beleuchtet Chancen und Risiken für Unternehmen

Mit der neuen EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verschärfen sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa. Im aktuellen Video-Interview mit Rechtsanwältin Mag. Simone Tober von LeitnerLaw und Rechtsanwalt Dr. Peter Sander von NHP Rechtsanwälte erfahren Zuschauer:innen, welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen die Reform mit sich bringt. Dieser Beitrag fasst die zentralen Aussagen des Interviews zusammen, ergänzt um konkrete Handlungsempfehlungen.

Einblicke aus dem Video zur neuen EU-Richtlinie: Was kommt auf Unternehmen zu?

Das Interview bringt zentrale Verschärfungen zur Sprache, die die EU-Richtlinie 2024/1203 mit sich bringt. Deren Umsetzung ins nationale Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Die wichtigsten Neuerungen sind:

Handlungsempfehlungen für Unternehmen

Um vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen folgende Schritte prüfen:

  • Compliance-Check
    • Analyse bestehender Prozesse im Hinblick auf umweltrechtliche Risiken
    • Abgleich mit neuen Straftatbeständen der EU-Richtlinie
  • Risikobewertung & Monitoring
    • Einrichtung frühzeitiger Warnsysteme
    • Integration entsprechender Dokumentationsprozesse
  • Schulung & Sensibilisierung
    • Zielgerichtete Trainings für betroffene Abteilungen
    • Erstellung praxisnaher Leitfäden
  • Externe Begleitung
    • Kooperation mit Compliance-Spezialist:innen und Rechtsanwälten mit einer Spezialisierung auf Umwelt(straf)recht

Rechtlicher Ausblick: Was bleibt offen?

Die Richtlinie liefert einen klaren Handlungsrahmen – doch deren Wirkung hängt stark von der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab. Unklar ist bisher:

  • Wie die nationalen Gesetze konkret ausgestaltet werden
  • Inwieweit Ressourcen für Ermittlungs- und Vollzugsbehörden geschaffen werden
  • Welche Unterschiede sich zwischen den Mitgliedstaaten ergeben

Fazit

Die EU-Richtlinie 2024/1203 bringt einen Paradigmenwechsel im Umweltstrafrecht. Unternehmen sollten die Zeit bis zur nationalen Umsetzung nutzen, um sich strategisch entsprechend darauf vorzubereiten.

Autor:innen