Umweltstrafrecht: Neue EU-Richtlinie, neue Verantwortung
News – 03.11.2025
Video-Interview beleuchtet Chancen und Risiken für Unternehmen
Mit der neuen EU-Richtlinie 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt verschärfen sich die Rahmenbedingungen für Unternehmen in Europa. Im aktuellen Video-Interview mit Rechtsanwältin Mag. Simone Tober von LeitnerLaw und Rechtsanwalt Dr. Peter Sander von NHP Rechtsanwälte erfahren Zuschauer:innen, welche rechtlichen und praktischen Herausforderungen die Reform mit sich bringt. Dieser Beitrag fasst die zentralen Aussagen des Interviews zusammen, ergänzt um konkrete Handlungsempfehlungen.
Einblicke aus dem Video zur neuen EU-Richtlinie: Was kommt auf Unternehmen zu?
Das Interview bringt zentrale Verschärfungen zur Sprache, die die EU-Richtlinie 2024/1203 mit sich bringt. Deren Umsetzung ins nationale Recht muss bis Mai 2026 erfolgen. Die wichtigsten Neuerungen sind:
| Bereich | Inhalt |
| Straftatbestände | Erweiterung von bisher 9 auf bis zu 20 Tatbestände, zB illegale Wasserentnahme, Verstöße gegen Rechtsvorschriften über Chemikalien |
| Sanktionen | Deutlich höhere Geldbußen für Unternehmen mit bis zu 5 % des weltweiten Gesamtumsatzes |
| Hinweisgeberschutz | Personen, die Umweltstraftaten melden, müssen von Mitgliedstaaten Zugang zu besonderen Unterstützungsleistungen haben |
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Um vorbereitet zu sein, sollten Unternehmen folgende Schritte prüfen:
- Compliance-Check
- Analyse bestehender Prozesse im Hinblick auf umweltrechtliche Risiken
- Abgleich mit neuen Straftatbeständen der EU-Richtlinie
- Risikobewertung & Monitoring
- Einrichtung frühzeitiger Warnsysteme
- Integration entsprechender Dokumentationsprozesse
- Schulung & Sensibilisierung
- Zielgerichtete Trainings für betroffene Abteilungen
- Erstellung praxisnaher Leitfäden
- Externe Begleitung
- Kooperation mit Compliance-Spezialist:innen und Rechtsanwälten mit einer Spezialisierung auf Umwelt(straf)recht
Rechtlicher Ausblick: Was bleibt offen?
Die Richtlinie liefert einen klaren Handlungsrahmen – doch deren Wirkung hängt stark von der Umsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten ab. Unklar ist bisher:
- Wie die nationalen Gesetze konkret ausgestaltet werden
- Inwieweit Ressourcen für Ermittlungs- und Vollzugsbehörden geschaffen werden
- Welche Unterschiede sich zwischen den Mitgliedstaaten ergeben
Fazit
Die EU-Richtlinie 2024/1203 bringt einen Paradigmenwechsel im Umweltstrafrecht. Unternehmen sollten die Zeit bis zur nationalen Umsetzung nutzen, um sich strategisch entsprechend darauf vorzubereiten.
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Autor:innen
- Simone ToberRechtsanwältinDetails zur Person
- Daniel Gilhofer-LenglingerRechtsanwaltsanwärterDetails zur Person

