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Unternehmensnachfolge 2025: Sicherheit im Wandel der Familienmodelle

News – 21.08.2025

In einer zunehmend komplexen und unsicheren Welt wird das Jahr 2025 zum Prüfstein für wirksames Krisenmanagement. Wirtschaftliche Unsicherheiten, gesellschaftliche Umbrüche und neue rechtliche Herausforderungen erkennen und verlangen von Unternehmen und ihren Entscheidungsträgern mehr Flexibilität und Resilienz denn je. Ein gut durchdachtes Krisenmanagement ist dabei der Schlüssel, um Risiken zu erkennen und minimieren und Chancen zu nutzen.

Um ein erfolgreiches Krisenmanagement zu betreiben, muss an mehreren Stellschrauben gedreht werden. Ein entscheidender Bestandteil ist die strategische Unternehmensnachfolge, besonders in Anbetracht sich wandelnder Familienmodelle. Der richtige Zeitpunkt für die Vermögensübergabe spielt hier eine zentrale Rolle, um steuerliche und rechtliche Risiken zu vermeiden. Gleichzeitig müssen Unternehmen vor Insolvenzen geschützt werden, indem sie rechtzeitig präventive Maßnahmen ergreifen. In Krisenzeiten bieten erfahrene Berater und Sparring-Partner eine wichtige Unterstützung, um rechtliche Herausforderungen zu meistern und die Unternehmensstabilität zu wahren.

Eine moderne Unternehmensnachfolgeplanung hat neuen Familienmodellen Rechnung zu tragen: Patchwork-Konstellationen, eingetragene Partnerschaften oder Lebensgemeinschaften Unverheirateter etc erfordern eine an das konkrete Unternehmen und die Unternehmerfamilie angepasste Evaluierung und Aufarbeitung von Risiken. Beispielsweise ist es sinnvoll, den Lebenspartner im Testament abzusichern, da diesem kein gesetzliches Erbrecht zukommt.

Im Rahmen einer werteorientierten Nachfolgeplanung (etwa durch Familienverfassung/Mission Statement) werden der generationenübergreifende Dialog gefördert, transparente Entscheidungsprozesse festgelegt und übergeordnete langfristige Ziele definiert. Für eine konfliktfreie Unternehmensnachfolge ist frühzeitige Rechtsberatung unumgänglich, ua um Notfallpläne zu implementieren, Unternehmenszersplitterungen durch Pflichtteilsverzichte vorzubeugen und grundsätzliche Weichenstellungen (beispielsweise der Einsatz neuer Gesellschaftsformen) zu treffen.

VERMÖGENSÜBERGABE: DER RICHTIGE ZEITPUNKT ZÄHLT

Der Zeitpunkt der Übergabe von Vermögenswerten – sei es zu Lebzeiten („warme Hand“) oder im Erbfall („kalte Hand“) – ist essenziell, um rechtliche, steuerliche und familiäre Aspekte optimal miteinander in Einklang zu bringen. Durch rechtzeitige Einbindung von Familienmitgliedern oder Dritten können Probleme bei der späteren Übergabe vermieden werden. Dies kann etwa durch die Mitarbeit im Unternehmen, die schrittweise Übernahme von Anteilen ohne Stimmrecht (beispielsweise durch die mit der FlexCo geschaffenen Unternehmenswertanteile) oder die Zusammenarbeit mit der bisherigen Geschäftsführung erfolgen. Im Rahmen der Vermögensübergabe ist für die Erstellung, Überarbeitung und Abstimmung von Dokumenten jedenfalls ausreichend Zeit einzuplanen. Dadurch wird Sicherheit für alle Beteiligten geschaffen. Überdies sind gesetzliche und steuerliche Neuregelungen im Blick zu behalten und keine vorschnellen Entscheidungen ohne rechtliche Beratung zu treffen.

WIE UNTERNEHMEN SICH VOR INSOLVENZEN SCHÜTZEN KÖNNEN

Die angespannte Wirtschaftslage – geprägt von Rezession, hohen Zinsen, steigenden Energie- und Produktionskosten sowie Mitarbeitermangel – wird 2025 voraussichtlich zu einer Zunahme von Insolvenzen in zahlreichen Branchen führen. Für Unternehmen bedeutet dies ein erhöhtes Risiko, offene Forderungen nicht mehr realisieren zu können. Besonderes Augenmerk sollte daher auf die Absicherung von Kundenforderungen gelegt werden. Strategien wie ein straffes Debitorenmanagement, Bonitätsprüfungen sowie der Einsatz von Sicherungsinstrumenten wie Bürgschaften oder Eigentumsvorbehalten können helfen, finanzielle Verluste zu vermeiden. Darüber hinaus ist es ratsam, frühzeitig mögliche Sanierungs- oder Restrukturierungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen, falls Ihr Unternehmen selbst von Liquiditätsengpässen betroffen ist.

BERATUNG UND SPARRING-PARTNER FÜR UNTERNEHMEN UND UNTERNEHMENSORGANE

Krisen treffen Unternehmen oft unerwartet und in vielen Facetten – von finanziellen Einbußen bis hin zu organisatorischen Herausforderungen. Geopolitische Faktoren, Marktveränderungen, technologische Entwicklungen oder der Wettbewerb können nicht nur wirtschaftliche, sondern auch rechtliche Risiken mit sich bringen. Entscheidungen in solchen Situationen können weitreichende Konsequenzen haben, darunter Reputationsschäden und rechtliche Haftungen. Für Unternehmen und deren Organe ist rechtlicher Weitblick daher entscheidend, um Krisen strategisch und sicher zu bewältigen. Ein starker Partner wie etwa ein spezialisierter Berater kann zu einem effektiven Krisenmanagement wesentlich beitragen und den Organen zur Seite stehen. Durch die Brille eines Außenstehenden können andere Perspektiven aufgezeigt und Lösungsansätze erarbeitet werden. Professionelle Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren, handlungsfähig zu bleiben, die Reputation des Unternehmens zu schützen und damit Krisen zu bewältigen.

STREIT UMS ERBE: WAS TUN, WENN MAN LEER AUSGEHT?

Gerade wenn es um die Verteilung von Erbschaften geht, sind jahrelange Konflikte in der Familie keine Seltenheit. Regelmäßig haben Erben das Gefühl, ungerecht behandelt worden zu sein, weil sie weniger oder gar nichts erhalten, während andere großzügig bedacht werden. Doch auch in solchen Fällen bietet der gesetzlich verankerte Pflichtteil nahen Verwandten wie Kindern und Ehepartnern einen Mindestanspruch am Nachlass – selbst, wenn sie im Testament übergangen wurden. Um den Pflichtteil erfolgreich geltend zu machen, ist juristische Unterstützung oft entscheidend, da komplexe Vermögensfragen geklärt und Ansprüche effektiv durchgesetzt werden müssen. Sollte eine außergerichtliche Einigung scheitern, bleibt der Klageweg.

KRISENFEST MIT RECHTSSICHEREM VERSICHERUNGSSCHUTZ

Die aktuellen Herausforderungen – von geopolitischen Spannungen über Naturkatastrophen bis hin zu zunehmenden Cyberbedrohungen – erfordern von Unternehmen eine umfassende Absicherung ihrer Risiken. Versicherungsrechtliche Lösungen spielen dabei eine entscheidende Rolle, um existenzgefährdende Verluste zu vermeiden und nachhaltig wirtschaftlichen Erfolg zu sichern. Ein passender Versicherungsschutz umfasst derzeit vor allem die Absicherung gegen Cyberangriffe, Betriebsunterbrechungen infolge von Naturkatastrophen und Lieferkettenprobleme, Vertrauensschäden durch Wirtschaftskriminalität sowie die persönliche Haftung von Geschäftsführer:innen und Manager:innen. Durch die Anpassung von Haftpflicht-, Cyber-, Betriebsunterbrechungs-, Vertrauensschaden- sowie D&O-Polizzen werden Unternehmen nicht nur krisensicher gemacht, sondern auch die Umsetzung der Vorgaben der NIS2-Richtlinie sichergestellt. Eine umfassende rechtliche Prüfung der Versicherungsverträge ist dabei erforderlich, um Deckungslücken frühzeitig zu erkennen, langwierige Streitigkeiten im Vorhinein zu vermeiden und Geschäftsführer:innen sowie leitende Angestellte vor Haftungsrisiken zu schützen. Schließlich sind aktualisierte Versicherungen aus einem vollwertigen Compliance Management System nicht mehr wegzudenken.

VERBANDSKLAGEN-RICHTLINIE: NEUE KLAGERISIKEN FÜR UNTERNEHMEN

Seit Juli 2024 gilt in Österreich die Verbandsklagen-Richtlinie-Umsetzungs-Novelle (VRUN) und bringt umfassende Änderungen für Unternehmen. Erstmals gibt es einen gesetzlichen Rahmen für Sammelklagen, die von qualifizierten Einrichtungen – etwa Verbraucherschutzorganisationen – im Namen zahlreicher Betroffener eingereicht werden können. Diese Neuerung erleichtert es Verbrauchern erheblich, Ansprüche geltend zu machen, etwa bei Datenschutzverletzungen, irreführender Werbung oder unzulässigen Vertragsbedingungen. Unternehmen stehen vor der Herausforderung, vermehrt mit Klagen konfrontiert zu werden, da die Hürden für Verbraucher stark gesenkt wurden. Um Risiken zu minimieren, sollten Unternehmen ihre Geschäftsprozesse, Vertragsbedingungen und Kommunikationsstrategien rechtzeitig überprüfen. Klare und rechtlich einwandfreie Verträge sowie transparente Informationspolitik können das Klagerisiko senken.

FLEXCO: DIE NEUE RECHTSFORM FÜR FLEXIBLE UNTERNEHMENSLÖSUNGEN

Mit der Einführung der Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexCo) am 1. Januar 2024 bietet Österreich Unternehmen eine moderne Alternative zur GmbH und AG. Die FlexCo kombiniert die Vorteile einer GmbH mit neuen Gestaltungsmöglichkeiten, die bisher nur Aktiengesellschaften vorbehalten waren.

Eine Besonderheit sind Unternehmenswertanteile (UWA), die speziell für Mitarbeiterbeteiligungen entwickelt wurden. UWA ermöglichen eine Teilhabe am wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, ohne den Inhabern Stimmrechte zu gewähren. Der Einsatz von UWA kann im Rahmen der Unternehmensnachfolge besonders attraktiv sein, beispielsweise im Rahmen der Einbindung und Heranführung jüngerer Familienmitglieder oder Schlüsselarbeitskräfte, der Beteiligung ausscheidender Gesellschafter oder auch der Beteiligung von Finanzinvestoren.

Eine weitere Vereinfachung besteht bei Beschlussfassungen im Umlaufweg: Bei entsprechender Grundlage im Gesellschaftsvertrag ist nicht mehr die Zustimmung aller Gesellschafter notwendig, sondern ausreichend, dass alle stimmberechtigten Gesellschafter die Möglichkeit zur Abstimmung erhalten. Das kann vor allem bei Gesellschaften mit einem großen Gesellschafterkreis ein Vorteil sein.

Die FlexCo stellt damit allen Unternehmen eine flexible und moderne Rechtsform zur Verfügung, die vielseitig einsetzbar ist. Dennoch ist eine sorgfältige Prüfung erforderlich, um die beste Rechtsform für individuelle Bedürfnisse zu wählen, insbesondere weil viele Regelungsinhalte bis zu einem gewissen Grad etwa auch in einer GmbH abgebildet werden könnten.

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