Aktuelle Informationen zum Lockdown in Oberösterreich und Salzburg
News – 18.11.2021
Angesichts des dramatischen Infektionsgeschehens in Oberösterreich und Salzburg dürfen wir Sie über neueste Entwicklungen informieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass die rechtlichen Grundlagen (Verordnung) für den Lockdown noch nicht veröffentlich sind. Diese sollen erst morgen im Hauptausschuss beschlossen werden. Folgendes ist bisher bekannt:
1 Lockdown Salzburg / Oberösterreich
Es gilt ab Montag, 22. November 2021, ab 0.00 Uhr ein strenger Lockdown für das Bundesland Salzburg und Oberösterreich von dem alle Personen, geimpft und ungeimpft, betroffen sein werden. Die konkreten Regelungen orientieren sich wohl an den bisherigen Lockdowns, etwa der Osterruhe im Osten Österreichs. Es gelten daher Ausgangsbeschränkungen mit den bisher bekannten Ausnahmen (näheres dazu unter Punkt 2). Gastronomie, Hotellerie und Handel, der über den täglichen Bedarf hinausgeht, bleiben geschlossen.
Für Betriebe die von diesen behördlichen Maßnahmen direkt betroffen sind, werden gesonderte Kurzarbeits-Bestimmungen gelten. Diese werden morgen von den Sozialpartnern vorgestellt.
Der Lockdown betrifft zum Teil auch die Schulen. Diese bleiben offen, es gibt aber einen Appell für Distance-Learning und die Kinder, sofern möglich, zuhause zu lassen. Selbiges gilt für elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergärten, etc).
Die voraussichtliche Dauer des Lockdowns beträgt mindestens drei, höchstwahrscheinlich aber eher vier Wochen. Eine Öffnung vor Weihnachten wird angepeilt, es muss aber der weitere Verlauf des Infektionsgeschehens abgewartet werden. Hier soll eine Entscheidung bis spätestens 17. Dezember 2021 kommuniziert werden und vielleicht Lockerungen zumindest für Geimpfte beschlossen werden.
In Salzburg und Oberösterreich sollen die gleichen Maßnahmen umgesetzt werden. Die beiden Landesregierungen haben gemeinsam ein Ersuchen an die Bundesregierung gestellt, um diesen Lockdown zu verhängen und gleiche Maßnahmen zu gewährleisten. Allenfalls kann dies als Grundlage für weitere Bundeländer gelten.
2 Maßnahmen im Lockdown
Folgende Maßnahmen werden ab nächster Woche im Lockdown voraussichtlich gelten:
¬ | Ganztägige Ausgangsbeschränkungen, ausgenommen davon sind voraussichtlich folgende Zwecke:
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¬ | Für den Handel bedeutet dies:
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Take-Away in der Gastronomie sowie Click-und-Collect im Handel wird erlaubt sein. Die 3-G-Pflicht am Arbeitsplatz bleibt weiterhin bestehen.
3 Bundesweiter Lockdown?
Ein bundesweiter Lockdown wird bei der morgigen Landeshauptleutekonferenz besprochen, weshalb mit weiteren Neuigkeiten morgen zu rechnen ist.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.
Autor:innen
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Christina HödlmayrRechtsanwältin | PartnerinDetails zur Person