Kompetente Rechtsberatung für IT-Recht & Datenschutz
Rechtskonform und Zukunftssicher
Der Schutz von persönlichen Daten ist in der Unternehmenswelt zunehmend in den Fokus gerückt. Täglich werden von unseren Klient:innen Daten von Kund:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen verarbeitet. Dadurch können sich für alle Beteiligten komplexe Fragestellungen ergeben. Aber auch abseits des Datenschutzes ergibt sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und damit zusammenhängenden neuen regulatorischen Vorschriften für Unternehmen vermehrt die Frage, ob bisherige Unternehmensabläufe beibehalten werden können oder zu adaptieren sind. Besonderes Augenmerk ist hier insbesondere auf rechtliche Vorgaben wie zB zur Künstlichen Intelligenz (AI-Act), zur Cybersicherheit (NIS2-RL, Cyber Resilience Act) sowie zur Informationsfreiheit (IFG) zu legen.

Ihr Vorteil: Ganzheitliche Beratung von Rechts-Expert:innen
Als Ihre Expert:innen mit jahrelanger praktischer Erfahrung und fundiertem Detailwissen beraten wir Sie in allen Bereichen des Datenschutz- und IT-Rechts. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, begleiten Sie von der Beantwortung von Auskunftsbegehren bis zur Vertretung vor der Datenschutzbehörde oder Zivilgerichten. Wir stehen Ihnen als Partner in rechtlichen Fragen rund um Datenschutz, Cybersicherheit, Informationsfreiheit und Künstliche Intelligenz zur Seite, damit Ihr Unternehmen für alle Herausforderungen und Verpflichtungen gut gerüstet ist. So vermeiden Sie hohe Strafen für Ihr Unternehmen und die persönliche Haftung Ihres Managements.
| Datenschutz | Cybersicherheit | Informationsfreiheit | Künstliche Intelligenz |
Unsere Leistungen und Schwerpunkte im Überblick
- Errichtung von Musterdokumenten (Auftragsverarbeitungsverträge, Muster zur Erfüllung der Informationspflichten, Schreiben zur Auskunftserteilung, Datenschutzerklärung für Mitarbeiter:innen, Einwilligungserklärungen etc)
- Anpassung aller Verträge/Dokumentationen
- Errichtung von unternehmensinternen Richtlinien (zB Dienstanweisung zum richtigen Umgang mit KI, IT-Nutzungsvereinbarungen, Datenschutzrichtlinie)
- Beratung und Unterstützung bei Auskunfts-, Berichtigungs- sowie Löschbegehren
- Richtiger Umgang bei Datenschutzverletzungen
- Prüfung der NIS-2-Betroffenheit von Unternehmen und Folgenabschätzung (Anwendungsbereich (im Konzern), Prüfung der Bündelung/Auslagerung kritischer Tätigkeiten)
- Prüfung der IFG-Betroffenheit von Unternehmen (Anwendungsbereich, veröffentlichungspflichtige Informationen, Möglichkeiten der Geheimhaltung von Informationen)
- Abhaltung von Schulungen zu datenschutz- und IT-rechtlichen Themen aller Art (zB Aufbau von KI-Kompetenz im Unternehmen, Cybersicherheitsschulung, Umgang mit Data Breaches)
- Vertretung in Verfahren vor der Datenschutzbehörde und Gerichten
- Compliance-Beratung: Unterstützung bei der Umsetzung der Compliance im Sinne der DSGVO, des AI-Acts, der NIS2-RL, des IFG etc
- Erstellung von Rechtsgutachten
Wir sind Ihr Partner für rechtssichere IT-Lösungen und Datenschutz – individuell, praxisnah und zuverlässig.
Kontaktieren Sie uns gerne dazu!
FAQ
Unterstützung ist besonders sinnvoll, wenn Sie regelmäßig personenbezogene Daten von Kund:innen, Mitarbeiter:innen oder Geschäftspartner:innen verarbeiten, digitale Tools/Cloud‑Dienste nutzen oder neue regulatorische Pflichten (z. B. AI‑Act, NIS2, Cyber Resilience Act, IFG) auf Ihr Unternehmen zukommen. Auch bei Konzernstrukturen oder komplexen Dienstleisterketten steigt der Beratungsbedarf typischerweise deutlich.
Häufig erforderlich sind insbesondere: Datenschutzhinweise, Auftragsverarbeitungsverträge (AVV), interne Richtlinien, Vorlagen für Auskunfts- und Löschbegehren sowie Einwilligungserklärungen (z. B. für bestimmte Verarbeitungen oder Marketingzwecke). Welche Dokumente tatsächlich nötig sind, hängt von Ihren Prozessen und Tools ab.
Ein AVV ist erforderlich, wenn Sie Dienstleister einsetzen, die personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeiten (z. B. Cloud‑Provider, Newsletter‑Tool, Hosting, HR‑Software). Der Vertrag regelt Pflichten, Sicherheitsmaßnahmen, Subunternehmer und Kontrollrechte.
Eine Datenschutzverletzung liegt vor, wenn personenbezogene Daten unbeabsichtigt oder unrechtmäßig verloren gehen, verändert, offengelegt oder unzugänglich werden (z. B. Phishing, Fehlversand, IT‑Incident). In solchen Fällen sind rasche interne Maßnahmen sowie gegebenenfalls Meldungen an die Datenschutzbehörde und betroffene Personen erforderlich.
Der AI‑Act schafft Pflichten rund um den Einsatz und die Bereitstellung von KI‑Systemen (z. B. Risikoklassifizierung, Transparenz, Governance). Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, welche KI-Anwendungen bereits im Einsatz sind und welche rechtlichen sowie organisatorischen Maßnahmen erforderlich werden — etwa interne Richtlinien, Compliance-Konzepte oder Schulungen zum Aufbau von KI-Kompetenz.
Typische Inhalte einer internen KI-Richtlinie sind Vorgaben zur zulässigen Nutzung von KI-Tools, zum Umgang mit personenbezogenen Daten und vertraulichen Informationen, zu Qualitäts- und Plausibilitätsprüfungen von KI-Ergebnissen sowie zu Verantwortlichkeiten und Freigabeprozessen. Je nach Tool, Verwendungszweck und Risikoprofil können auch Regelungen zu Dokumentation, Transparenz, Schulungen und dem Vorgehen bei Vorfällen erforderlich sein.
NIS2 betrifft bestimmte Unternehmen und Sektoren mit erhöhten Cybersicherheitsanforderungen. Ob Ihr Unternehmen erfasst ist, hängt insbesondere von Branche, Größe und konkreten Tätigkeiten ab – im Konzern auch von der Struktur und Bündelung/Auslagerung kritischer Tätigkeiten.
Glossar
- AI Act
- Ein EU-Gesetz zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Es klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Gefahrenpotenzial, verpflichtet zur Vermittlung von KI Kompetenz und führt Transparenzpflichten ein.
- Compliance
- Die Einhaltung gesetzlicher, regulatorischer und unternehmensinterner Vorschriften, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
- Cyber Resilience Act
- Ein EU-Verordnung zur Stärkung der Cybersicherheit von digitalen Produkten, indem Sicherheitsanforderungen verbindlich gemacht werden.
- IFG – Informationsfreiheit
- Das Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen, um Transparenz und demokratische Kontrolle zu gewährleisten. In Österreich finden sich diesbezügliche Vorgaben im Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
- NIS 2 Richtlinie
- Eine EU-Richtlinie zur Verbesserung der Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen und Unternehmen durch strengere Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle.


