Wir sorgen für Klarheit beim Datenschutz und IT-Recht
Der Schutz von persönlichen Daten ist in der Unternehmenswelt zunehmend in den Fokus gerückt. Täglich werden von unseren Klient:innen Daten von Kund:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen verarbeitet. Dadurch können sich für alle Beteiligten komplexe Fragestellungen ergeben. Aber auch abseits des Datenschutzes ergibt sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und damit zusammenhängenden neuen regulatorischen Vorschriften für Unternehmen vermehrt die Frage, ob bisherige Unternehmensabläufe beibehalten werden können oder zu adaptieren sind. Besonderes Augenmerk ist hier insbesondere auf rechtliche Vorgaben wie zB zur Künstlichen Intelligenz (AI-Act), zur Cybersicherheit (NIS2-RL, Cyber Resilience Act) sowie zur Informationsfreiheit (IFG) zu legen.
Als Ihre Expert:innen mit jahrelanger praktischer Erfahrung und fundiertem Detailwissen beraten wir Sie in allen Bereichen des Datenschutz- und IT-Rechts. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, begleiten Sie von der Beantwortung von Auskunftsbegehren bis zur Vertretung vor der Datenschutzbehörde oder Zivilgerichten. Wir stehen Ihnen als Partner in rechtlichen Fragen rund um Datenschutz, Cybersicherheit, Informationsfreiheit und Künstliche Intelligenz zur Seite, damit Ihr Unternehmen für alle Herausforderungen und Verpflichtungen gut gerüstet ist. So vermeiden Sie hohe Strafen für Ihr Unternehmen und die persönliche Haftung Ihres Managements.
Unsere Leistungen und Schwerpunkte im Überblick
- Errichtung von Musterdokumenten (Auftragsverarbeitungsverträge, Muster zur Erfüllung der Informationspflichten, Schreiben zur Auskunftserteilung, Datenschutzerklärung für Mitarbeiter:innen, Einwilligungserklärungen etc)
- Anpassung aller Verträge/Dokumentationen
- Errichtung von unternehmensinternen Richtlinien (zB Dienstanweisung zum richtigen Umgang mit KI, IT-Nutzungsvereinbarungen, Datenschutzrichtlinie)
- Beratung und Unterstützung bei Auskunfts-, Berichtigungs- sowie Löschbegehren
- Richtiger Umgang bei Datenschutzverletzungen
- Prüfung der NIS-2-Betroffenheit von Unternehmen und Folgenabschätzung (Anwendungsbereich (im Konzern), Prüfung der Bündelung/Auslagerung kritischer Tätigkeiten)
- Prüfung der IFG-Betroffenheit von Unternehmen (Anwendungsbereich, veröffentlichungspflichtige Informationen, Möglichkeiten der Geheimhaltung von Informationen)
- Abhaltung von Schulungen zu datenschutz- und IT-rechtlichen Themen aller Art (zB Aufbau von KI-Kompetenz im Unternehmen, Cybersicherheitsschulung, Umgang mit Data Breaches)
- Vertretung in Verfahren vor der Datenschutzbehörde und Gerichten
- Compliance-Beratung: Unterstützung bei der Umsetzung der Compliance im Sinne der DSGVO, des AI-Acts, der NIS2-RL, des IFG etc
- Erstellung von Rechtsgutachten