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Unsere Kompetenzen > Datenschutz und IT-Recht

Wir sorgen für Klar­heit beim Daten­schutz und IT-Recht

Der Schutz von persönlichen Daten ist in der Unternehmens­welt zunehmend in den Fokus gerückt. Täglich werden von unseren Klient:innen Daten von Kund:innen, Lieferant:innen, Geschäftspartner:innen und Mitarbeiter:innen verarbeitet. Dadurch können sich für alle Beteiligten komplexe Frage­stellungen ergeben. Aber auch abseits des Daten­schutzes ergibt sich aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung und damit zusammenhängenden neuen regulatorischen Vorschriften für Unternehmen vermehrt die Frage, ob bisherige Unternehmens­abläufe beibehalten werden können oder zu adaptieren sind. Besonderes Augenmerk ist hier insbesondere auf rechtliche Vorgaben wie zB zur Künstlichen Intelligenz (AI-Act), zur Cybersicherheit (NIS2-RL, Cyber Resilience Act) sowie zur Informationsfreiheit (IFG) zu legen.

Als Ihre Expert:innen mit jahrelanger praktischer Erfahrung und fundiertem Detail­wissen beraten wir Sie in allen Bereichen des Datenschutz- und IT-Rechts. Wir stellen Ihnen alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, begleiten Sie von der Beantwortung von Auskunfts­begehren bis zur Vertretung vor der Datenschutz­­behörde oder Zivil­gerichten. Wir stehen Ihnen als Partner in rechtlichen Fragen rund um Datenschutz, Cyber­sicherheit, Informations­freiheit und Künstliche Intelligenz zur Seite, damit Ihr Unternehmen für alle Heraus­­forderungen und Verpflichtungen gut gerüstet ist. So vermeiden Sie hohe Strafen für Ihr Unternehmen und die persönliche Haftung Ihres Managements.

Unsere Leistungen und Schwerpunkte im Überblick

  • Errichtung von Musterdokumenten (Auftragsverarbeitungsverträge, Muster zur Erfüllung der Informations­pflichten, Schreiben zur Auskunfts­erteilung, Datenschutz­erklärung für Mitarbeiter:innen, Einwilligungs­erklärungen etc)
  • Anpassung aller Verträge/Dokumentationen
  • Errichtung von unternehmens­internen Richtlinien (zB Dienst­anweisung zum richtigen Umgang mit KI, IT-Nutzungs­vereinbarungen, Datenschutz­richtlinie)
  • Beratung und Unterstützung bei Auskunfts-, Berichtigungs- sowie Löschbegehren
  • Richtiger Umgang bei Datenschutz­­verletzungen
  • Prüfung der NIS-2-Betroffenheit von Unternehmen und Folgen­abschätzung (Anwendungs­bereich (im Konzern), Prüfung der Bündelung/Auslagerung kritischer Tätigkeiten)
  • Prüfung der IFG-Betroffenheit von Unternehmen (Anwendungsbereich, veröffentlichungs­pflichtige Informationen, Möglichkeiten der Geheimhaltung von Informationen)
  • Abhaltung von Schulungen zu datenschutz- und IT-rechtlichen Themen aller Art (zB Aufbau von KI-Kompetenz im Unternehmen, Cybersicherheitsschulung, Umgang mit Data Breaches)
  • Vertretung in Verfahren vor der Datenschutz­­behörde und Gerichten
  • Compliance-Beratung: Unterstützung bei der Umsetzung der Compliance im Sinne der DSGVO, des AI-Acts, der NIS2-RL, des IFG etc
  • Erstellung von Rechts­­gutachten
  • Wir sind gerne für Sie da
  • Mario Schmieder
    Rechtsanwalt | Partner
  • Simone Tober
    Rechtsanwältin
  • Christian Eidenberger
    Rechtsanwaltsanwärter
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