Beratung im Wirtschafts-, Finanz- und Umweltstrafrecht
Umfassende rechtliche Unterstützung für Unternehmen und Einzelpersonen – von der Prävention bis zur Verteidigung
Auch im täglichen Wirtschaftsleben begegnen Unternehmen, Geschäftsführer:innen oder Eigentümer:innen immer wieder strafrechtlich Relevantem, das auf die eine oder andere Weise den Erfolg beeinträchtigen oder gefährden kann. Unsere Expert:innen stehen unseren Klient:innen im gesamten Bereich des Wirtschafts- und Korruptionsstrafrechts (White-Collar Crime) einschließlich des Finanz- und Umweltstrafrechts zur Seite, um einen sicheren Weg durch diese Angelegenheiten zu finden.

Kompetente Strafverteidigung und Vertretung für Einzelpersonen und Unternehmen
Als Ihre Strafverteidiger:innen begleiten wir Sie durch das gesamte Strafverfahren, von der Prüfung des Anfangsverdachts bis zur rechtskräftigen Erledigung. Neben der Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen (Verbandsverantwortlichkeit) vertreten wir auch Unternehmen, die geschädigt wurden (Privatbeteiligung).
Jetzt unsere Expert:innen direkt kontaktieren!
Ihre Vorteile: Wir bieten Beratung in den Bereichen:
| Wirtschaftsstrafrecht | Beratung und Verteidigung bei wirtschaftsstrafrechtlichen Vorwürfen |
| Finanzstrafrecht | Prüfung und Verteidigung bei Finanzvergehen |
| Umweltstrafrecht | Beratung und rechtliche Vertretung in Strafverfahren wegen Umweltdelikten |
| Korruptionsstrafrecht | Unterstützung bei Korruptionsvorwürfen und Compliance-Maßnahmen |
Das Strafrecht ist eng mit dem Steuerrecht, dem Gesellschaftsrecht, dem Bilanzrecht, dem Bank- und Finanzmarktrecht sowie mit dem Wirtschaftsverwaltungsrecht verbunden. Unser Service umfasst daher rechtlich und steuerlich optimale Lösungen, die zwischen uns und den Expert:innen von LeitnerLeitner abgestimmt werden.
Neben dem „klassischen“ Wirtschaftsstrafrecht gewinnt in letzter Zeit aufgrund strenger europäischer Vorgaben auch das Umweltstrafrecht vermehrt an Bedeutung. Auch hier setzen wir uns sowohl präventiv als auch im Ernstfall dafür ein, für unsere Klient:innen stets das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Unsere Leistungen und Schwerpunkte im Überblick
- Vertretung von Einzelpersonen und Unternehmen bei Korruption, Betrug, Untreue, Krida, Steuerhinterziehung sowie Umweltdelikten in allen Verfahrensstadien
- Unterstützung bei Zwangsmaßnahmen wie etwa Beschlagnahmen von Datenträgern, Kontenöffnungen, Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen oder Untersuchungshaft
- Begleitung zu Vernehmungen
- Durchführung von Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter:innen
- Erstellung von Sachverhaltsdarstellungen zur Anzeige an Staatsanwaltschaften
- Vertretung von Privatbeteiligten
- Beratung in Rechtshilfeverfahren
- Erstellung von Rechtsgutachten
FAQ
Das Wirtschafts-, Finanz- und Umweltstrafrecht umfasst strafrechtliche Vorschriften, die im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Tätigkeit stehen. Es betrifft sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen und reicht von klassischen Wirtschaftsdelikten wie Betrug oder Untreue über Finanzvergehen (z.B. Steuerhinterziehung) bis hin zu umweltrechtlichen Straftatbeständen.
Wirtschaftsstrafrecht betrifft typischerweise Delikte im unternehmerischen Kontext (z. B. Betrug, Untreue, Korruption). Finanzstrafrecht fokussiert sich auf Verstöße im Abgabenbereich (z. B. Abgabenhinterziehung).
Wirtschafts- und Finanzstrafrecht wird oft relevant, sobald strafrechtliche Vorwürfe im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit im Raum stehen – etwa bei Betrug, Untreue, Korruption oder Steuerdelikten. Betroffen sind sowohl Unternehmen als auch Geschäftsführungen und Einzelpersonen.
Das Abgabenverfahren klärt die steuerliche Festsetzung (Nachforderungen). Das Finanzstrafverfahren prüft hingegen das strafrechtlich relevante Verhalten (Vorsatz/Fahrlässigkeit) und kann Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zusätzlich auslösen.
Wenn Tatbestände des Umweltstrafrechts erfüllt sind (je nach Rechtslage) bzw. wenn das Ausmaß/der Vorwurf über reine Verwaltungsübertretungen hinausgeht (z. B. konkrete Gefährdung/Schädigung, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten).
Das Umweltstrafrecht gewinnt insbesondere aufgrund strenger europäischer Vorgaben zunehmend an Relevanz. Unternehmen sehen sich verstärkt mit strafrechtlichen Risiken im Zusammenhang mit Umweltdelikten konfrontiert. Häufige Themen in der Praxis sind etwa die Abfalltrennung/Entsorgung, Nachweisführung und Dokumentation, Lagerung von Gefahrstoffen, Emissionen, Gewässerverunreinigung, Auflagen aus Genehmigungen (Anlagenbetrieb) und Störfälle.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Nach österreichischem Recht können Unternehmen für strafbare Handlungen ihrer Organe oder Mitarbeitenden verantwortlich gemacht werden (Verbandsverantwortlichkeit). Dies kann zu erheblichen finanziellen Sanktionen führen.
Bei strafrechtlichen Ermittlungen können Zwangsmaßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Sicherstellungen angeordnet werden. In solchen Situationen ist rasches und überlegtes Handeln entscheidend. Betroffene sollten ihre Rechte kennen, keine unüberlegten Aussagen tätigen und umgehend rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
Glossar
- Compliance-Maßnahmen
Interne Regelungen und Prozesse in Unternehmen zur Verhinderung von Gesetzesverstößen und wirtschaftskriminellen Handlungen.
- Finanzstrafgesetz (FinStrG)
Gesetzliche Grundlage für die Ahndung von Finanzvergehen in Österreich, zB Steuerhinterziehung oder Schmuggel.
- Finanzstrafbehörde
Zuständige Behörde für die Durchführung von Finanzstrafverfahren
- Finanzstrafverfahren
Ein Strafverfahren, das gegen Personen oder Unternehmen wegen Verstößen gegen das Finanzstrafgesetz geführt wird.
- Strafverteidigung
Die rechtliche Vertretung von Beschuldigten oder Angeklagten in einem Strafverfahren zur Wahrung ihrer Rechte.
- Umweltstraftaten
Strafrechtliche sanktionierte Verstöße gegen Umweltauflagen, zB illegale Abfallentsorgung oder Gewässerverunreinigung.
- White-Collar-Crime (Wirtschaftsstrafrecht)
Gesetzliche Regelungen, die wirtschaftsbezogene Straftaten wie Betrug, Bestechung oder Untreue betreffen.



