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Zeitlich befristete Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf – Welche Ersparnis ist damit verbunden und worauf ist zu achten?

News – 25.03.2024

Ab dem 1. April 2024 kommt es zu einem temporären Entfall der Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr für Wohneigentum bis zu einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00. Beim Immobilienkauf fallen im Regelfall eine Grundbucheintragungsgebühr iHv 1,1 % des Kaufpreises sowie eine Pfandrechtseintragungsgebühr iHv 1,2 % des Pfandrechtes an. Bei Wegfall dieser Gebühren kann dies ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 500.000,00 eine Ersparnis von EUR 11.500,00 beim Erwerb einer Immobilie bedeuten.

Was ist in Zusammenhang mit der Gebührenbefreiung zu beachten?

  • Eine Beantragung der Befreiung ist bei Abschluss des Kaufvertrages ab dem 1. April 2024 und Stellung des Antrages auf Grundbuchseintragung ab 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2026 möglich. Es ist eine zeitliche Befristung der Gebührenbefreiung bis 30. Juni 2026 vorgesehen.
  • Die Inanspruchnahme der Befreiung gilt nur für neu gebaute oder entgeltlich erworbene Immobilien, nicht aber vererbte oder geschenkte Immobilien.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Befreiung soll das Bestehen eines „dringenden Wohnbedürfnisses“ sein, womit regelmäßig die Anmeldung des Hauptwohnsitzes an der erworbenen Immobilie verbunden sein wird.
  • Wenn die Bemessungsgrundlage (also der Kaufpreis bzw der Wert des Pfandrechtes) über EUR 500.000,00 liegt, ist hinsichtlich des EUR 500.000 übersteigenden Betrages die Eintragungsgebühr zu entrichten. – Wird also eine Wohnung um EUR 600.000,00 gekauft, so ist bei Inanspruchnahme der Gebührenbefreiung eine Grundbucheintragungsgebühr iHv EUR 1.100,00 (EUR 100.000,00 * 1,1 %) zu entrichten anstatt wie bisher EUR 6.600,00.
  • Die Befreiung entfällt zur Gänze ab einer Bemessungsgrundlage von EUR 2 Mio.
  • In Bezug auf die Eintragung eines Pfandrechtes ist zu beachten, dass der gesicherte Betrag zu mehr als 90 % zum Erwerb der Liegenschaft bzw Errichtung oder Sanierung der Wohnstätte aufzunehmen ist.

Die Expert:innen von LeitnerLaw Rechtsanwälte beraten Sie gerne beim Ankauf Ihrer Immobilie und unterstützen umfassend bei Abgabe eines Angebotes, Prüfung von Unterlagen, Erstellung des Kaufvertrages, Erwirkung erforderlicher Genehmigungen und Eintragung im Grundbuch.

Autor:innen

  • Johannes Edthaler
    Rechtsanwalt | Partner
  • Sigrid Egger
    Rechtsanwältin
  • Christina Geißler
    Rechtsanwältin

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