Aktuelle Informationen zum bundesweiten Lockdown
News – 19.11.2021
Lesen Sie mehr zu den neuesten Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus informieren. Es wird nunmehr zu einem bundesweiten Lockdown bis 12. Dezember 2021 und einer allgemeinen Impfpflicht kommen.
1 Lockdown
Den aktuellen Informationen zufolge kommt es zu einem bundesweiten Lockdown für alle, somit für Ungeimpfte und Geimpfte. Dieser soll von 0 bis 24 Uhr gelten. Bezüglich der Ausnahmen dürfen wir auf unser gestriges E-Mail verweisen, es handelt sich um die Ausnahmen entsprechend der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung. Diese Ausnahmen werden für alle gelten (Ungeimpfte und Geimpfte). Der Lockdown wird zunächst für die Dauer von 20 Tagen geplant, wobei es nach 10 Tagen zu einer erneuten Evaluierung kommen wird. Nach 20 Tagen (somit spätestens am 12. Dezember 2021) enden die Maßnahmen automatisch und es kommt zu einer Rückkehr zum Lockdown für Ungeimpfte.
2 FFP2-Maskenpflicht
Fortan gilt die FFP2-Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, auch am Arbeitsplatz, sofern das Infektionsrisiko durch andere geeignete Maßnahmen nicht minimiert werden kann (Plexiglaswände etc).
3 Homeoffice
Homeoffice wird soweit möglich empfohlen. Im Bundesdienst kommt es zu einer generellen Umstellung ins Homeoffice.
4 Schulen
Der Lockdown betrifft zum Teil auch die Schulen. Diese bleiben offen und bieten auch Präsenzunterricht an, es gibt aber einen Appell für Distance-Learning und die Kinder, sofern möglich, zuhause zu lassen. Selbiges gilt für elementarpädagogische Einrichtungen (Kindergärten, etc).
5 Impfung, Impfpflicht
Die dritte Dosis wird bei Vektorimpfsoffen ab dem 4. Monat empfohlen, ebenso ist die dritte Dosis bei
mRNA-Impfstoffen ab dem 4. Monat möglich. Es kommt zu einer Verkürzung der Gültigkeitsdauer des Grünen Passes ab spätestens 01. Jänner 2022 auf 7 Monate für den 3. Stich. Außerdem soll es zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens (inkl Begutachtungsverfahren) zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht mit Inkrafttreten spätestens am 01. Feburar 2022 geben, unter Beachtung einer gebotenen verfassungsrechtlichen Frist zur operativen Umsetzung. Personen die sich nicht an die Impflicht halten, sind mit Verwaltungsstrafen bedroht.
6 Kontrollen
Zur Erhöhung der Compliance ist eine Verschärfung der Kontrollen und eine Erhöhung der Strafen vorgesehen.
Leider sind zu den konkreten Unterstützungsleistungen (Kurzarbeit etc) noch keine Details bekannt. Wir informieren Sie, sobald hier konkretere Informationen vorliegen.
Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Autor:innen
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Christina HödlmayrRechtsanwältin | PartnerinDetails zur Person