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Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie

News – 03.02.2023

Das neue nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgeber:innen befindet sich auf der Zielgeraden – das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) wurde am 01. Februar 2023 im Nationalrat beschlossen.

Was bedeutet dies nun?

  • Unternehmen ab 50 (und mehr) Mitarbeiter:innen müssen verpflichtend ein internes Meldesystem für Hinweise über Missstände einführen. Hinweisgeber:innen, die Rechtsverstöße in Unternehmen melden, sollen damit vor Repressalien geschützt werden.
  • Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter:innen haben jetzt unmittelbaren Handlungsbedarf. Für Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeiter:innen erstreckt sich die Umsetzungsfrist bis 17. Dezember 2023.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung des HSchG in Ihrem Unternehmen. Sollten Sie innerbetrieblich noch kein entsprechendes System ausgewählt haben, arbeiten wir mit einem Kooperationspartner, der fobi solutions GmbH und deren Hinweisgebersystem „.LOUPE“ zusammen. Das .LOUPE–Hinweisgebersystem vereint drei unabhängige Meldekanäle in einer Lösung:

  • Mündliche Hinweise werden durch anonyme Schnittstellen-Telefonnummern ermöglicht
  • Schriftliche Hinweise werden durch einen digitalen Meldekanal (anonym) möglich
  • Persönliche Hinweise können bei einem persönlichen Termin abgegeben werden (Termine sind direkt im System zu buchen)

.LOUPE unterstützt die Compliance-Verantwortlichen automatisch bei der Erfüllung aller Prozessschritte und Pflichten (zB Fristen). Möglich ist auch eine externe, neutrale Bewertung eingehender Hinweise durch die Experten von .LOUPE samt einer anwaltlichen Handlungsempfehlung in kritischen Fällen. Sehr gerne können wir Ihnen dieses Tool gemeinsam mit Partnern der fobi solutions GmbH im Rahmen eines Besprechungstermins vorstellen.

Für Rückfragen zum HSchG bzw zu unserer Systemempfehlung „.LOUPE“ stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Autor:innen

  • Christina Hödlmayr
    Rechtsanwältin | Partnerin

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