We for you in
Wechseln zu: LeitnerLaw
News > Update: Geplante Neuerungen im Ausländerbeschäftigungsrecht

Update: Geplante Neuerungen im Ausländerbeschäftigungsrecht

Newsletter – 02.03.2023

Aufgrund der im Osten Europas vorherrschenden Situation ergibt sich ein reger Strom aus vertriebenen Bürger:innen der Ukraine nach Österreich. Um diesen Personen den Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich zu erleichtern, wurde ein Gesetzesentwurf zur Erneuerung einiger Regelungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) eingebracht. Außerdem sollen weitere Zugangserleichterungen bei der Erlangung der Rot-Weiß-Rot – Karte geschaffen werden. Nachfolgend dürfen wir Ihnen gerne das Wichtigste des Gesetzesentwurfes zusammenfassen:

Zugangserleichterungen für Vertriebene

Aus der Ukraine Vertriebene, die nach der VertriebenenVO ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht haben und über einen Vertriebenenausweis verfügen, sollen gemäß § 1 Abs 2 lit k AuslBG generell vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen werden und damit bewilligungsfrei jede beliebige Beschäftigung aufnehmen können. Durch den Wegfall der Bewilligungspflicht entfällt die Vorab-Prüfung der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Umso mehr werden daher Kontrollen nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in den Fokus rücken, um sicherzustellen, dass Vertriebene unter Einhaltung der Kollektivverträge und nach entsprechender Anmeldung zur Sozialversicherung zu fairen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden.

Senkung der Anforderungen bei Stammmitarbeitern

Die Novellierung sieht auch Erleichterungen für Stammmitarbeiter bzw. Saisonarbeitskräfte vor, die vorher ausschließlich im Tourismus oder in der Land- und Forstwirtschaft in Bereichen beschäftigt waren. Diese Arbeitskräfte können oftmals im Rahmen ihrer saisonalen beruflichen Tätigkeit keine selbständige Sprachverwendung aufbauen. Bei der Gewährung der Rot-Weiß-Rot – Karte soll auf dies Rücksicht genommen und das Niveau der nachzuweisenden Sprachkenntnisse von A2 auf A1 gesenkt werden.

Anrechnung weiterer Sprachkenntnisse

Zudem soll generell im Bereich Sprachkenntnisse eine Erleichterung geschaffen werden: Die Erlangung einer Rot-Weiß-Rot – Karte hängt von einer Mindestanzahl an Punkten ab, welche aufgrund verschiedener Kenntnisse und einschlägigem Vorwissen vergeben werden. Beim Zulassungskriterium „Sprachkenntnisse“ sollen künftig in allen Kategorien der Rot-Weiß-Rot – Karte, unter Beibehaltung der jeweils maximal anrechenbaren Punkte, neben Deutsch und Englisch auch für die Sprachen Französisch, Spanisch und Bosnisch-Kroatisch-Serbisch fünf Punkte vergeben werden können.

Gesetzgebungsverfahren

Der Gesetzesentwurf wurde im Nationalrat eingereicht und liegt nun im Sozialausschuss zur Vorberatung auf. Die Umsetzung des Gesetzesvorschlages bleibt abzuwarten, wobei aus Arbeitgebersicht aufgrund des aktuell herrschenden Arbeitskräftemangels jegliche Erleichterungen in diesem Bereich zu begrüßen sind.

Gerne informieren wir Sie wieder, sobald Neuerungen feststehen. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.

Autor:innen


Let's get in touch!
Kontakt