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Update zum HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) – Umsetzungsfrist naht

Newsletter – 23.11.2023

Bezugnehmend auf unseren letzten Newsletter zum Thema Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie dürfen wir Sie gerne erneut über die vorgesehenen Fristen zur Einrichtung eines Meldesystems informieren. Da das Ende der Übergangsfrist für Unternehmen von 50 bis 249 Mitarbeitern naht, möchten wir einige wichtige Aspekte in Erinnerung rufen:

Für die Einrichtung von internen und externen Stellen galt eine Übergangsfrist von sechs Monaten ab Inkrafttreten des HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG). Für Unternehmen mit mindestens 250 Arbeitnehmern gelten die Bestimmungen bereits seit 25. August 2023.

Nun naht die Frist, die auch Unternehmen mit einer Anzahl von 50 bis 249 Mitarbeitern zur Umsetzung verpflichtet. Diese Umsetzungsfrist endet am 17. Dezember 2023. Deshalb besteht zum aktuellen Zeitpunkt dringender Handlungsbedarf, wenn in Ihrem Unternehmen die Einrichtung eines geeigneten Meldesystems noch nicht durchgeführt wurde.

Die Nichteinführung eines Meldesystems wird zwar nicht mit einer Verwaltungsstrafe sanktioniert, doch es können sich dennoch negative Konsequenzen für Unternehmen bei Nichtumsetzung eines Meldesystems ergeben. Unter anderem sorgt eine solche Nachlässigkeit für ein negativ behaftetes Firmenimage, da fehlende Schutzeinrichtungen des HSchG die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens beeinträchtigen. Darüber hinaus können aufkommende Rechtsverstöße nicht intern im Betriebsablauf verarbeitet und diskret behandelt werden, wodurch die Gefahr der Veröffentlichung interner Missstände und dadurch ein Imageschaden entstehen kann. Wird den Arbeitnehmern keine Möglichkeit zur Meldung von etwaigen beobachteten Missständen betriebsintern zur Verfügung gestellt, wenden sich diese häufig an externe Stellen.

Bitte achten Sie auf den unmittelbaren Handlungsbedarf angesichts der anstehenden Frist. Die Implementierung eines Meldesystems kann jedes Unternehmen einerseits selbst übernehmen. Eine Auslagerung dessen ist ebenso möglich und kann ratsam sein, da so für die fachgerechte Abwicklung und Einhaltung von Fristen gesorgt wird. Bei Bedarf unterstützen wir Sie sehr gerne und betreuen das Meldesystem in Ihrem Unternehmen.

 

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Autor:innen

  • Christina Hödlmayr
    Rechtsanwältin | Partnerin

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